Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen, die insbesondere auf den folgenden Gebieten tätig sind: Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen (E-Commerce-Handel), digitalen Konnektivitätslösungen (Internet of Things) und von sonstigen digitalen Dienstleistungen in der Energie-, Heizungs- und Kühlungsindustrie sowie Gründung und Betrieb entsprechender Plattformen.
Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft im weitesten Sinne zu fördern. Sie ist insbesondere befugt, Vermögen zu verwalten, Betriebe und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere gleichartige Unternehmen im In- und Ausland zu gründen oder zu erwerben und zu halten oder zu veräußern, und Unternehmensverträge aller Art abzuschließen. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann in den in Absatz 1 bezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden.