Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung mit dem Ziel der Erhöhung von Chancengleichheit und dem Ermöglichen von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Angebote, Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe, der Jugendpflege und der Unterstützung, Begleitung und Betreuung anderer benachteiligter Personen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht/umgesetzt durch: die Tagesbetreuung von Kindern, den Aufbau und das Betreiben von Kindertagesstätten, den Aufbau und das Betreiben von geeigneten Wohn- und Betreuungseinrichtungen für benachteiligte Menschen (insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Familien), die Umsetzung von Angeboten und Projekten der frühkindlichen Erziehung.