Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Vermittlung von Versicherungen aller Art gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO),
- Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO,
- Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen (ohne Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Immobiliendarlehen) gemäß § 34c GewO,
- Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler gemäß § 34i GewO sowie
- Vermittlung juristischer Dienstleistungen, wobei nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeschlossen sind, und
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility-Management, genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.