Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung.
2. Wirtschaftsberatung von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft,
3. Erstellen von Gutachten im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft,
4. Übernahme von Projektmanagement im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft,
5. Übernahme von Haus- und Vermögensverwaltung,
6. Übernahme von Geschäftsführungsaufträgen aus Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft,
7. Beteiligung an gleichartigen Unternehmen.