Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe durch das Betreiben von Wohn- und Betreuungseinrichtungen sowie die Schaffung von Beratungs-, Kultur- und Freizeitangeboten für die Zielgruppe. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Aufbau und Betrieb von voll- und teilstationären Jugendhiifeeinrichtungen nach § 27 ff. SGB VIII, von stationären Eltern-Kind-Einrichtungen nach SGB VIII und anderen betreuten Wohnformen für Anspruchsberechtigte nach SGB VIII und SGB XII.