Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Programmierung von Software, Applikationen und Webangeboten; Betrieb von Onlineportalen, Verwaltung, Verwertung und Vertrieb eigener und fremder digitaler Produkte, Rechte und Dienstleistungen; Erbringen von Büro- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der digitalen und analogen Dokumentenkonvertierung und -archivierung; die genehmigungsfreie Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen; Beteiligung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art mit Ausnahme an Aktiengesellschaften sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften