Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Beteiligung an anderen Firmen/Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (nicht als Dienstleister für Dritte), insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.