Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung/Bewirtschaftung eigener Grundstücke sowie die Projektentwicklung, der An- und Verkauf bzw. die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Bewirtschaftung auch zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck. Ausgeschlossen ist eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 34 c GewO.