Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung und der Betrieb gastronomischer Betriebe, die Beteiligungen und Übernahme von gastronomischen Betrieben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien, der Import, Export, der Einzel- und Großhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Waren.