Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Unternehmen und anderen Beteiligungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Grundbesitz, weiterhin die Beratung betreffend die Finanzierung und Strukturierung von Transaktionen und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten; mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem KWG, der WPO, dem StBG und dem RBerG sowie die Beratung und das Training von Hunden sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.