Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilienbezogene Investitionen, insbesondere Erwerb, Entwicklung, Errichtung und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Beteiligungen an derartigen Geschäften und Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen, insbesondere Wertermittlung, Transaktions- und Unternehmensberatung, Vermögens- und Hausverwaltung einschließlich Projektsteuerung sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen