Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten von Grundstücken sowie das Pachten und Verpachten, das Mieten und Vermieten von Grundstücken übenıviegend in Berlin, und das Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte oder auf Rechnung Dritter, sowie der Betrieb einer Gastronomie, der Handel mit und Produktion von Waren verschiedener Art und die Erbringung von Dienstleistungen, das Mieten und Vermieten von Sachen (einschließlich Kfz) sowie Projektentwicklung- und management. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin.