Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Unternehmensanteilen im eigenen Namen, die Verwaltung eigenen Vermögens unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem KAGB sowie KWG und die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen für Musikverlage, insbesondere in den Bereichen Administration und Vermarktung.