Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Etablierung eines verbraucherorientierten Kennzeichnungssystems, insbesondere zur stofflichen Zusammensetzung von Produkten aller Art unter Beachtung von Umweltschutzaspekten, die Zertifizierung von Produkten aller Art im Hinblick auf deren stoffliche Zusammensetzung, insbesondere ihrer Kunststofffreiheit sowie ihrer Herstellung auf Basis von Recyclingkunststoffen, die Herstellung journalistischer Inhalte sowie Öffentlichkeitsarbeit für Medien aller Art, jeweils insbesondere betreffend das Thema Kunststoffe bzw. Kunststofffreiheit, Unternehmens- und Verbraucherberatung, jeweils insbesondere betreffend das Thema Kunststoffe und Kunststofffreiheit, Entwicklung und Vertrieb von, v.a. digitalen Hilfsmitteln zur Erfassung der Inhaltsstoffe (v.a. Kunststoffe) von Produkten aller Art.