Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren jeglicher Art solange keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind, Garten- und Landschaftspflege sowie Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudemanagement, Durchführung von Baumaßnahmen und Bauarbeiten jeglicher Art soweit keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind sowie Beratung in diesen Bereichen, Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.