Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Beratung von Unternehmen und Investoren, insbesondere in den Bereichen Management, Akquisition und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kauf und die Verwaltung eigener Immobilien. Ferner die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Medizin- und medizinnahen Produkten, wie z. B. Gesichtsmasken, im eigenen Namen und im Auftrag Dritter.