Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Plattform zur Anbindung, Integration und Bereitstellung verschiedener Servicedienstleistungen in digitaler Form sowie weiterhin das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.