Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen aller Tochtergesellschaften, Beteiligungen im eigenen Namen sowie alle Managementtätigkeiten der Tochtergesellschaften, ferner die Erstellung von Entwicklungskonzepten für Immobilien aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme der Haftung als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des § 34 GewO oder im Sinne des Kreditwesengesetzes.