Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Online-Portalen im Bereich Recht und Steuern zur Vermittlung von Anwälten und Steuerberatern sowie Unternehmensberatung, soweit für die vorstehenden Tätigkeiten keine Genehmigung erforderlich ist. Ferner die Leistungsbearbeitung in der Rechtsschutzversicherung sowie die Erbringung akzessorischer Dienstleistungen, insbesondere für Rechtsschutzversicherte. Die Leistungsbearbeitung in anderen Versicherungssparten ist ausgeschlossen. Weiterhin die Erbringung von Inkassodienstleistungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsdienstleistungen, das Mahnwesen, jeweils im In- und Ausland, sowie der Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen und Rechten.