Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, die Entwicklung und Bebauung sowie die Verwaltung von Grundstücken (auch für Rechnung Dritter) und ihre Veräußerung, Maklertätigkeiten, die Erstellung von Bewertungsgutachten für lmmobilien aller Art sowie die Erstellung von Markt- und Standortanalysen unter Einschluss sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c GewO.