Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens- und Managementberatung; sowie die Vermögensverwaltung, der Erwerb und das Verwalten von Grundvermögen und Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sowie der online-Handel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, insbesondere Getränken und Lebensmitteln sowie Lebensmittelergänzungen, Elektroartikeln, Kleidung, Sportartikeln, Haushaltswaren, Tierbedarf und - futter, Spielwaren und Büchern. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.