Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und Durchführung von Linien-, Berufs- und Schülerverkehr sowie Gelegenheits- und Reiseverkehr im In- und Ausland, sowie sämtliche Dienstleistungen, die im weitesten Sinne mit den vorgenannten Verkehren in Zusammenhang stehen.