Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Geräten der Telekommunikation wie Handy, Smartphone, Entwicklung und Handel mit Zubehörteilen zu solchen Geräten sowohl im Einzel- als auch im Großhandel sowie alle damit verbundenen Geschäfte, einschließlich der Beteiligung an dritten Unternehmen mit einem übereinstimmenden Unternehmensgegenstand.