Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung auf dem Gebiet der praktischen und theoretischen Arbeit mit Kindern.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Aufbau und den Betrieb von Kripppen, Kindergärten und anderen Vorschuleinrichtungen mit ganzheitlicher und nachhaltiger Ausrichtung; die Integration bestehender Einrichtungen; die Durchführung lernfördernder Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Inklusion und lebendigem Lernen.