Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, der Vertrieb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung von lmmobilienprojekten sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten; soweit eine der vorgenannten Tätigkeiten erlaubnispflichtig ist, darf sie erst bei Vorliegen der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden.