Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
internationale Unternehmensberatung, insbesondere Strategie und Personal; die Verwaltung eigenen Grundbesitzvermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte; gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler), Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Darlehensvermittler) gemäß § 34 c GewO.