Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gerichtliche und außergerichtliche Einziehung von Forderungen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sowie Betreiben aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen jedoch nicht dem erlaubnispflichtigen Tatbestand des Factoring im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 Kreditwesengesetz.