Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Bildung, Kultur und Forschung, Kindergärten, Musik, allgemeinbildende Ausbildung, insbesondere die Durchführung von Berufsausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zur z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.