Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen gemäß § 34 d Gewerbeordnung (GewO); die Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 + 2 GewO sowie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes bzw. § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO; die Vermittlung von lmmobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO (IVD); die Vermittlung von allgemeinen Verbraucherdarlehen (AVD); die Vermittlung von gewerblichen Darlehen; die Vermittlung von Leasingverträgen; Vermittlungs- bzw. Maklertätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 S. 1 und S. 2 GewO; die Vermittlung von Direktinvestitionen ( z.B. Container, Edelmetalle u. ä.); die Vermittlung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, sonstige Heilberufseinrichtungen und Apotheken; die Unternehmensberatung für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, sonstige Heilberufseinrichtungen und Apotheken; die Finanz- und Vermögensplanung für Privat- und Geschäftskunden und die Honorarberatung im rechtlich zulässigen Rahmen für oben angeführte Tätigkeiten.