Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Baumgutachten; Baumkontrolle; Aufbau und Pflege Baumkataster; Eingehende Untersuchungen u. a. mit Resistograph; Ermittlung von Stand-, Bruch- und Verkehrssicherheit von Bäumen; Sanierungskonzepte für Alleen und Naturdenkmälern; Baumwertermittlung und Schadensberechnung nach Methode Koch; Organisation, Leitung und Ausführung von Seminaren; Referententätigkeit