Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Firma leistet Vorsorge, Begleitung und Hilfestellung für Kunden durch Vermittlung von Leistungen vor bzw. nach Eintritt folgender Ereignisse: plötzlich eintretenden gesundheitlichen Notsituationen bei denen man nicht mehr geschäftsfähig ist und nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann; beim Todesfall; Des Weiteren gestaltet die Firma einen virtuellen Internetfriedhof.