Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb, Import von und Groß- sowie Einzelhandel mit Konsum-, Wirtschafts- und Industriegütern, insbesondere von Haushaltsartikeln; Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Verkauf von Software und IT-Dienstleistungen sowie entsprechende Beratung; Betrieb einer Marketing-, Design- und Werbeagentur sowie entsprechende Beratung und Unternehmensberatung; Betrieb von Websiten, Webportalen, Webforen und ähnlichen Webangeboten sowie damit zusammenhängende Tätigkeit