Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten als Makler, Anlageberater und Darlehensvermittler gemäß § 34 c GewO,
Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzw. Beratung von Dritten zu solchen Verträgen (Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34 i GewO),
Tätigkeiten als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter (Vermittlung von Abschlüssen von Versicherungsverträgen; Versicherungsvermittler iSd. § 34 d GewO),
Tätigkeit als Vermittler von Bausparverträgen.