Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Planung, Errichtung, Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien jeder Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen Immobilien kaufen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen