Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilienhandel und -verwaltung, Finanzierungsverwaltung, Handel und Dienstleistungen aller Art, sofern keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, insbsondere Groß- und Einzelhandel von Metallen und Edelmetallen. Die Gesellschat darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf die Geschäfte solcher Unternehmen führen. Sie darf Geschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks förderlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.