Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Vermarktung von Kinofilmen, Fernsehproduktionen, anderen audiovisuellen Produkten und neuen Medien jeglicher Art sowie damit verwandte Tätigkeiten und das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Post-Produktion, Finanzierung und Co-Produktion im eigenen und fremden Namen, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden.