Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (Tochtergesellschaften, Aktien, CFDs, Forex, Rohstoffe und andere Vehikel) und damit zusammenhängende Aktivitäten sowie das Anbieten von Management und Beratungsleistungen im Bereich der strategischen Unternehmensführung gegen Entgelt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie darf Tochtergesellschaften gründen, erwerben oder verkaufen, soweit dies dem Unternehmensgegenstand dient.