Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Spiel- und Software-Entwicklung im Zusammenhang mit dem Betrieb, Vermarktung, Lizensierung und Vertrieb von Computer-, Konsolen- und Brettspielen sowie Anwendungen für mobile Endgeräte, Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Beratungsdienstleistungen und Schulungen im Bereich der Softwareentwicklung, 3D-Visualisierung und Betriebswirtschaft sowie Handel mit virtuellen Gütern und Lizenzen.