Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie die Führung von Geschäften von Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft soll als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen. Gegenstand ist ferner die Projektierung von Immobilien aller Art ohne Bauträgerschaft gem. § 34 c Abs. 3 Buchstabe a der Gewerbeordnung.