Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Die Übernahme der Ausführung von Bauleistungen, von Ingenieurleistungen, Bauberatungen, Bauplanungen und Bauleitungen,
b) die Vergabe von Bauleistungen aller Art,
c) der An- und Verkauf von Grundstücken, deren Bebauung sowie die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz,
d) die Durchführung aller Geschäfte, die im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Gegenständen des Unternehmens stehen.