Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Erbbaurechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume) sowie die Beratung in diesen Geschäftsfeldern. Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GewO sind ausgeschlossen.