Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf und Verkauf sowie Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, wobei dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet werden, sowie Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfolgt nicht.