Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung und Verwaltung von Fonds-Gesellschaften, insbesondere in der Rechtsform von BGB-Gesellschaften, die ihrerseits Berlin-Darlehen gemäß § 17 Berlin-FG aufnehmen und vergeben, ohne hierdurch gewerbsmäßige und damit genehmigungspflichtige Geschäfte zu betreiben. Zur Durchführung des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft zur Vornahme von Handelsgeschäften aller Art befugt.