Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung von Immobilien (Projektentwicklung) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, insbesondere:
der Kauf sowie der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken (Immobilien); die Vermietung sowie die Verpachtung von Immobilien; die Verwaltung von Immobilien; die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung; die Übernahme von Treuhandgeschäften, Geschäftsführung oder persönlicher Haftung für bzw. bei Immobiliengesellschaften.