Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Werbeagentur, Vertriebstätigkeiten im Bereich Marketing, Messebau, Catering und Zubehör, Verkauf von Anzeigen und Werbeartikeln, Aus- und Umbau von Ladenflächen, Reinigung von Laden- und Gewerbeflächen, Handel und Vertrieb von Maschinen, Vermittlungstätigkeiten und Hostessenservice.