Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ein- und Verkauf sowie der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art, insbesondere Fleisch und Fleischprodukten (jeweils ausgenommen deren Lagerung), der Handel mit industriellen Produktions- und Verpackungsmaschinen, der Großhandel mit Nikotinpouches (Nikotinbeutel, Snus, chewing bags) sowie der Handel mit jeglicher Art von Öl, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.