Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von Gaststätten, Restaurants und gastronomischen Einrichtungen jeder Art, Planung, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen und gastronomischen Konzepten sowie der Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln und Bedarfsgegenständen aus fremder und eigener Herstellung