Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Gestaltung, Projektentwicklung und das Baumanagement von Gebäuden und deren Ausstattung sowie von Freiräumen aller Art, die künstlerische Beratung und Planung im Innen- und Außenraum sowie die gebäudetechnische Beratung bei An- und Verkauf von Gebäuden aller Art.