Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen jeder Art; das Catering von solchen Veranstaltungen; der Erwerb, die An- und Vermietung sowie der Betrieb von Veranstaltungsräumlichkeiten sowie damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt, ferner das Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft.