Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Demontage von Haustechnik und technischen Anlagen, Entkernung und Abriss von Bauwerken, Schadstoffsanierung (TRGS 519/521 sowie BGR 128) sowie Entrümpelung von Gebäuden